Verkaufspolitik
1- Anwendungsbereich:
Alle Lieferungen und damit zusammenhängenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Anwendung von Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkäufe. Die Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LAIEX.
2- Lieferzeit:
Die von LAIEX mitgeteilten Lieferzeiten sind nur Richtwerte, unbeschadet der Tatsache, dass LAIEX die notwendigen Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass die Lieferung innerhalb der mitgeteilten voraussichtlichen Lieferzeiten erfolgt, vorausgesetzt, Ihr Lieferant hat Sie rechtzeitig beliefert. Die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch LAIEX zu laufen. Falls der Transport der Ware zu Lasten des Käufers geht, gilt als voraussichtliche Lieferzeit der Zeitpunkt, zu dem die bestellten Produkte dem Transporteur zur Verfügung gestellt werden. LAIEX kann Teillieferungen der Produkte vornehmen.
LAIEX kann die Lieferung der Produkte aussetzen, wenn der Käufer einen Betrag nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, wobei er von jeglicher Verantwortung im Falle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse gemäß den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bedingungen befreit ist. Als solche gelten alle Fälle, in denen es aufgrund von Umständen, die LAIEX nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, die Verpflichtung einzuhalten, wie z. B. Krieg oder terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Streiks, Materialmangel oder Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen. Dauert einer der Gründe für die Nichterfüllung der Verpflichtungen von LAIEX länger als drei Monate an, kann LAIEX den Vertrag bzw. den Auftrag durch Mitteilung an den Käufer kündigen, ohne dass ihr dadurch eine Haftung entsteht.
Verweigert der Käufer die Annahme der gelieferten Ware, so lagert LAIEX diese auf eigene Gefahr und Kosten, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte, die LAIEX aufgrund der Annahmeverweigerung des Käufers unternehmen kann.
3- Angebote und Annahme
Die Angebote von LAIEX sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die Annahme der Bestellung durch LAIEX zustande. Weicht die Annahme von der Bestellung ab, so gilt die Bestellung als neues, für LAIEX unverbindliches Angebot.
4- Produktqualität, Muster und Tests, Garantien
Soweit zwischen LAIEX und dem Käufer nichts anderes vereinbart ist, bestimmt sich die Beschaffenheit des Produktes ausschließlich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen und von LAIEX zu liefernden Produktspezifikationen.
Die in der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) genannten Verwendungen der Ware stellen weder eine Vereinbarung über die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware noch über die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
Die Eigenschaften der zur Verfügung gestellten Muster und Proben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als natürliche Beschaffenheit der Ware festgelegt worden sind.
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben zur Ware stellen nur dann Garantien dar, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet sind.
5- Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Menge und Qualität der Produkte bei Erhalt zu prüfen. LAIEX haftet nicht für Qualitäts- oder Quantitätsmängel der erhaltenen Produkte, die auf den Transport zurückzuführen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sowie für Mängel, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Der Käufer hat bei Erhalt der Ware den entsprechenden Vorbehalt auf dem Lieferschein anzubringen und LAIEX den Mangel innerhalb von vier Kalendertagen ab dem Tag des Erhalts der Ware anzuzeigen. Für versteckte Fehler oder Mängel, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und LAIEX innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist mitgeteilt werden, haftet LAIEX nur, sofern LAIEX den versteckten Fehler oder Mangel zu vertreten hat. Falls das Produkt mangelhaft ist und der Käufer LAIEX innerhalb der in dieser Klausel festgelegten Bedingungen und Fristen benachrichtigt hat, entschädigt LAIEX den Käufer nach eigenem Ermessen durch Ersatz der Produkte, nachdem der Käufer die mangelhaften Produkte zurückgeschickt hat, oder durch Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Preises, wobei LAIEX diese Entscheidung dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt. LAIEX haftet nicht für Schäden an den gelieferten Produkten, die durch unsachgemäße Behandlung des Produktes durch den Käufer oder Dritte, bei Veränderung der Produkte durch den Käufer oder bei unsachgemäßer Lagerung entstanden sind. LAIEX ist in keiner Weise für die Eignung eines Produkts für einen bestimmten Einsatz verantwortlich und übernimmt auch keine Garantie für Produkte, die von Dritten als dem Käufer verwendet werden.
Die Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Ablieferung der Ware.
6- Beratung
Im Falle einer Beratung durch LAIEX wird LAIEX diese nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Beratung und Auskünfte über Eignung und Anwendung von Produkten befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen im Hinblick auf die Eignung des Produktes für den von ihm vorgesehenen Zweck.
7- Preis, Konditionen und Eigentumsübergang
Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, erfolgt die Bezahlung der Produkte innerhalb von 30 Tagen nach dem Verladedatum, unbeschadet der Möglichkeit, dass diese Frist je nach der Entwicklung der Zahlungsfähigkeit des Käufers geändert wird. Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise ist der Zahlungsort für die Ware der Sitz von LAIEX. Der Zahlungsverzug des Käufers generiert automatisch zu Gunsten von LAIEX und zu Lasten des Käufers, ohne dass es einer Aufforderung bedarf, einen Verzugszins in Höhe von einem Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von fünf Prozentpunkten. Eine Beanstandung des Käufers berechtigt ihn nicht zum Verzug mit der Bezahlung einer Rechnung. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Käufer Rechnungen mit von LAIEX geschuldeten und von LAIEX anerkannten Beträgen verrechnen kann.
LAIEX behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur Bezahlung vor. Für den Fall, dass der Käufer die noch nicht an LAIEX bezahlten Produkte weiterverkauft, tritt der Käufer seine Rechte an diesen Produkten an LAIEX ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, neben dem Recht auf Gutschrift für die Einziehung des Preises, jede Entschädigung, die LAIEX aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung geschuldet wird, wofür er LAIEX alle für notwendig erachteten Informationen zur Verfügung stellt, die auch im Falle der Ausübung eines Eigentumsrechts durch LAIEX an denselben Waren durch Dritte zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann LAIEX, unbeschadet der ihr zustehenden Ansprüche, Zahlungsaufschübe widerrufen sowie weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Stellung zuverlässiger, von LAIEX akzeptierter Sicherheiten durch den Besteller abhängig machen.
Bei Lieferungen und Leistungen in der EU muss der Käufer LAIEX vor der Anwendung der Umsatzsteuer seine Steueridentifikationsnummer mitteilen, unter der er Zahlungen auf seine Einkünfte in der EU leistet.
Im Falle einer Ausfuhranmeldung in nicht elektronischer Form hat der Käufer LAIEX für Lieferungen und Leistungen aus Spanien in Länder außerhalb der EU, die nicht von LAIEX ausgeführt oder in Auftrag gegeben wurden, die erforderlichen Ausfuhrnachweise für steuerliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Liegt diese Akkreditierung nicht vor, muss der Käufer zusätzlich die Mehrwertsteuer zahlen, die auf den Rechnungsbetrag innerhalb Spaniens anfallen würde.
Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, enthält der Preis keine Genehmigungen, Steuern, Transportkosten und alle Gebühren oder Auslagen, die bis zur Bereitstellung an den Käufer anfallen, und kann von LAIEX revidiert werden, falls es zu einer Kostensteigerung gekommen ist, die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme nicht vorhersehbar war. Die Risiken an den Produkten gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung am vereinbarten Ort auf den Käufer über, wenn LAIEX den Transport übernommen hat, oder im anderen Fall ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden. Bei Verkäufen ins Ausland richtet sich die Risikoverteilung und der Eigentumsübergang nach der jeweils gültigen INCOTERM-Klausel und wird ausdrücklich vereinbart.
8- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Käufer für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
Der Käufer sichert zu, dass er während der Geschäftsbeziehung mit LAIEX, einschließlich der Verwendung der Vertragsprodukte und deren Verpackung, alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich steuerlicher und geldrechtlicher Vorschriften) einhält.
9- Verwendung der Produkte
LAIEX übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produkts für einen anderen als den im Produktdatenblatt angegebenen Verwendungszweck. Im Falle des Weiterverkaufs des Produkts durch den Käufer stellt dieser LAIEX von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung des Produkts frei.
10- Verantwortung
LAIEX haftet für Schäden nach den Bestimmungen der oben genannten geltenden Vorschriften und Bedingungen.
LAIEX haftet dem Besteller nicht bei Unmöglichkeit oder Verzug der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder der Verzug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) zurückzuführen ist, die dem Besteller auferlegt wurden.
Wenn Ereignisse oder Umstände, die LAIEX nicht zu vertreten hat (u.a. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Blockaden, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrsstörungen, Ausfall von Produktionsmaschinen, Brand- oder Explosionsschäden, behördliche Verfügungen), die Verfügbarkeit von Waren aus dem Werk, aus dem LAIEX die Ware bezieht, so einschränken, dass LAIEX seine vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, bedeutet dies, dass:
1.- LAIEX ist von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit, soweit die vorgenannten Umstände ihn an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen hindern.
2.- LAIEX ist nicht verpflichtet, Waren aus anderen Quellen zu beschaffen. Der erste Punkt gilt auch für den Fall, dass durch solche Ereignisse oder Umstände der Vertragserfüllung der Vertrag für LAIEX für längere Zeit unrentabel wird, oder wenn solche Ereignisse die Lieferanten von LAIEX betreffen.
Dauern die vorgenannten Umstände länger als drei Monate an, kann LAIEX den Vertrag einseitig kündigen, ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
11- Ort der Zahlung und Benachrichtigungen
Unabhängig vom Ort der Lieferung der Ware oder der Dokumentation ist der Erfüllungsort der Zahlungspflicht der Sitz von LAIEX.
Mitteilungen und andere Kommunikationen, die von einer Partei an die andere gesendet werden, sind ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie von der Partei, an die sie gerichtet sind, empfangen werden. Wenn eine Frist zu beachten ist, muss die Mitteilung innerhalb dieser Frist bei der Partei eingehen, an die sie gerichtet ist.
12- Datenschutz
Wir informieren Sie darüber, dass die angegebenen Daten unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden und ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Dienstleistungen verwendet werden. Wir informieren Sie außerdem darüber, dass die angegebenen persönlichen Daten zusammen mit den übrigen Daten in eine Datei aufgenommen werden, für die LAIEX, S.L. mit Sitz in 46988 Paterna (Valencia), Polígono Fuente del Jarro, c/ Islas Canarias nº 65, verantwortlich ist, an die Sie sich wenden können, um Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch und Löschung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz persönlicher Daten auszuüben.
13- Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Das auf diese allgemeinen Bedingungen anwendbare Recht ist das spanische Recht.
Zuständig ist das Gericht des Hauptsitzes von LAIEX, in Valencia.
Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können, müssen zunächst gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden, wozu die Parteien eine Frist von einem Monat ab dem Datum haben, an dem sie von einer der Parteien auf die Streitigkeit aufmerksam gemacht wurden. Nach Ablauf dieser Frist kann jeder von ihnen die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen, für die die Parteien ausdrücklich vereinbaren, solche Streitigkeiten den Richtern und Gerichten von Valencia, Spanien, zu unterbreiten, unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Zuständigkeit, die ihnen entsprechen könnte.
LAIEX behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern
Erhält der Käufer die allgemeinen Verkaufsbedingungen sowohl in der Sprache, in der der Vertrag abgefasst ist, als auch in einer anderen Sprache, so dient dies nur dem Zweck, das Verständnis zu erleichtern. Bei unterschiedlichen Auslegungen gilt ausschließlich die in spanischer Sprache verfasste Version.
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.